03.06.2013 – 04.06.2013 | Waldhotel Berghof, Langenburger Straße 18-19, 99885 Luisenthal
Mit wirtschaftlichen Themen müssen sich auch die Betriebsräte aus kleineren Unternehmen auseinandersetzen, die mit weniger als 100 Beschäftigten über keinen Wirtschaftsausschuss verfügen. Hier sind die rechtlichen Voraussetzungen anders als in mittleren oder größeren Unternehmen. Dennoch wird zu vielen Fragen der Mitbestimmung und der Interessenvertretung die wirtschaftliche Situation als wichtiger Maßstab für die Abwägung zwischen betrieblichen Notwendigkeiten und den Interessen der Arbeitnehmer heranzuziehen sein. Dazu müssen die Betriebsräte die rechtlichen Ansprüche auf wirtschaftliche Informationen wie beispielsweise Jahresabschluss und Investitionsplanung gut kennen. Andererseits müssen sie das fachliche Wissen haben, um die vorgelegten Informationen zu verstehen.
Das Seminar ist besonders auf die Zielgruppe von Betriebsräten aus kleineren Unternehmen zugeschnitten. Es werden keine Kenntnisse vorausgesetzt.
Folgende Kenntnisse werden vermittelt:
– Informationsansprüche aus dem BetrVG und sonstige Informationsquellen
– Funktionen und Formen des betrieblichen Rechnungswesens
– Jahresabschlusses und Bilanz Übungen an einem praktischen Beispiel
– Behandlung von aktuellen wirtschaftlichen Informationen aus dem Controlling
– Organisation der Arbeit des Betriebsrats zu wirtschaftlichen Themen
ReferentIn: Dr. Rolf Schwaderlapp
Freistellung: Für Mitglieder in Betriebsräten und Personalräten. Die Freistellung erfolgt nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG und § 46.6 BPersVG.